Perücke auf Rezept

Erhalten Sie Ihre Perücke auf Rezept in nur 3 einfachen Schritten!

Sie benötigen aus gesundheitlichen oder krankheitsbedingten Gründen Zweithaar oder eine Perücke? Als Partner aller Krankenkassen unterstützen wir Sie bei der Einlösung Ihres Rezepts für eine Perücke oder Haarteile. Wir nehmen Ihnen die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ab, damit Sie sich bequem auf Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.

 

  • Schritt 1: Wählen Sie bis zu 3 Perücken aus

Nehmen Sie sich Zeit, um bis zu drei Perückenmodelle aus unserem Sortiment auszuwählen. Bestellen Sie diese bequem auf Rechnung und geben Sie bei der Bestellanweisung an, dass Sie die Perücke auf Rezept bestellen möchten. Innerhalb weniger Tage werden Ihnen die Perücken mit unserem zuverlässigen Versandpartner DHL zugestellt.

 

  • Schritt 2: Reichen Sie das Krankenkassen-Rezept ein

Entscheiden Sie sich für eine Perücke oder mehrere Perücken, und senden Sie uns bitte das original unterzeichnete Rezept zusammen mit den zurückzusendenden Perücken. Beachten Sie bitte, dass wir keine Kopien von Rezepten akzeptieren können, da diese von den Krankenkassen nicht anerkannt werden. Vergewissern Sie sich, dass das Rezept auf der Rückseite von Ihnen persönlich unterschrieben wurde.

Wichtige Neuerung für die Abrechnung mit Ersatzkassen ab dem 01.02.2022

Zusätzlich zu Ihrer Sendung finden Sie 2 wichtige Dokumente, die Sie unbedingt ausfüllen und unterzeichnen müssen, um die Abrechnung korrekt durchführen zu können. Sollten die Dokumente nicht in Ihrer Sendung enthalten sein, nutzen Sie bitte den folgenden Link, um die Unterschriften digital zu leisten: Diese Dokumente sind die Mehrkostenerklärung und die Beratungsbestätigung

 

  • Schritt 3: Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Sobald wir Ihr Rezept für die bestellten Perücken oder Haarteile erhalten haben, werden wir umgehend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und die Abrechnung durchführen. Falls der Preis der von Ihnen ausgewählten Perücken oder Haarteile die genehmigten Kosten Ihrer Krankenkasse übersteigt, werden wir Ihnen eine separate Rechnung über den Differenzbetrag per Post zusenden.

Mit diesem System müssen Sie keinen Moment in Vorleistung treten, wenn Sie Ihre Perücke kaufen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, persönlich mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. In diesem Fall müssten Sie jedoch solange in Vorleistung gehen, bis die Krankenkasse Ihnen den Betrag für den Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen überwiesen hat.

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zur Abwicklung des Kaufs auf Rechnung oder per Rezept. Schreiben Sie uns gern unter: info@nogibeautyshop.de

* Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die vollständige Kosten für die Ware in Rechnung stellen müssen, falls wir das Rezept zusammen mit den erforderlichen Dokumenten nicht innerhalb der Widerrufsfrist erhalten.

 

Wo kann ich ein Rezept bekommen?

Viele Menschen haben im Rahmen medizinischer Behandlungen das Recht auf finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Perücke bzw. eines Haaransatzes. Damit er dieses jedoch geltend machen kann, benötigt er ein entsprechendes Rezept. 

Ein solches kann von:

  • Onkologen
  • Dermatologen
  • Gynäkologen
  • Ärzten der Inneren Medizin
  • Allgemeinmedizinern

ausgestellt werden. 

Was für manche Menschen lediglich ein Stück Papier in Form eines Rezeptes sein mag, stellt für die Betroffenen einen Schlüssel zu mehr Lebensqualität dar. 

Daher ist es so wichtig, dass Ärzte sich über die Rechte ihrer Patienten informieren und ihnen ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Perücke bzw. eines Haaransatzes aufzeigen. 

 

Wann kann eine Perücke/ ein Haaransatz verordnet werden?

Es gibt verschiedene Behandlungen, in deren Zusammenhang es Ärzten möglich ist, eine Perücke bzw. einen Haaransatz zu verordnen. 

Diese sind:

  • Chemotherapie
  • Bestrahlung
  • kreisrunder Haarausfall
  • erblich bedingter bzw. altersbedingter Haarverlust.

Bei einem entsprechend vorliegenden Befund ist es dann unerheblich, ob es sich beim Patienten/ bei der Patientin um ein Kind oder um einen Erwachsenen handelt. 

 

Wie viel zahlen die Krankenkassen zur Perücke/ zum Haaransatz dazu?

Grundsätzlich gilt: keine Krankenkasse übernimmt die kompletten Kosten für eine Perücke bzw. für einen Haaransatz. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Diagnose. 

Daher ist es umso wichtiger, dass diese so genau wie möglich auf dem Rezept vermerkt wird. Aus dem Dokument sollte dementsprechend immer hervorgehen, ob es sich um einen dauerhaften oder einen zeitlich absehbaren Haarverlust handelt. 

Weiterhin gelten mit Hinblick auf Kunst- und Echthaar und im Zusammenhang mit Perücken für Kinder bzw. Erwachsene unterschiedliche Vorgaben und Unterstützungsmodelle.

Damit sich die Patienten eingehend über ihre Rechte informieren können, ist es wichtig, sich immer mit den Leistungen der jeweiligen Krankenkasse auseinanderzusetzen. 

Krankenkasse

Telefon

Höchzuschuss für Kunsthaar

Zuschussintervall

Höchstzuschuss für Echthaar

Zuschussintervall

AOK Baden-Württemberg 0800 26 52 965 220 €, bei speziellen Diagnosen 360 €* alle 12 Monate* 980-1140* 12 Monate bei spezieller Diagnose*
AOK Bayern 0800 2246465 250-350€* alle 12 Monate* 720€* 12 Monate bei spezieller Diagnose*
AOK Hessen 0800  
0000255
205€* alle 12 Monate* 1025,00€*

12 Monate bei spezieller Diagnose*

AOK Niedersachsen 0800 0265637 360€* alle 12 Monate* - -
AOK Nordost 0800 2650800 360€* alle 12 Monate* 910€* 12 Monate bei spezieller Diagnose*
AOK Nordwest 0800 26 55 000 360€* alle 12 Monate* - -
AOK Rheinland/ Hamburg 0800 2246465 360€* alle 12 Monate* - -
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0800 47 72 000 300€* alle 12 Monate* - -
AOK Plus 0800 10 59 000 310€* alle 12 Monate* 910€* alle 12 Monate bei spezieller Diagnose*
AOK Sachsen-Anhalt 0800 22 65 726 102,26€* alle 12 Monate* - -
Barmer GEK 0800 33 31 010 419,40€* alle 6 Monate* 1093,34* alle 12 Monate*
BIG direkt gesund 0800 54 56 54 56 380,80€* alle 12 Monate* 915€* alle 12 Monate*
BKK Bahn 0800 22 46 255 350€* alle 12 Monate* 1290€* alle 12 Monate*
BKK Mobil Oil 0800 25 50 800 386,28 € alle 6 Monate* 905 € alle 12 Monate*
BKK Novatis 0800 66 48 233 360,00€* alle 12 Monate* - -
BKK pronova 0441 92 51 38 49 49 340,00€* alle 12 Monate* spezielle Diagnose notwendig* -
DAK 040 32 53 25 555 419,40€* alle 6 Monate* 1093,34€* alle 12 Monate*
HEK 0800 02 13 213 419,40€* alle 6 Monate* 1093,34€* alle 12 Monate*
IKK Brandenburg & Berlin 0800 88 33 244 392,70€* alle 12 Monate* spezielle Diagnose notwendig* -
IKK Classic 0800 455 11 11 350 € alle 12 Monate* 905€, bei Folgeversorgungen 833€ alle 12 Monate*
IKK gesund plus 0800 85 79 840 290,00€* alle 12 Monate* spezielle Diagnose notwendig* alle 12 Monate*
IKK Nord 0800 45 57 378 368,90€* alle 12 Monate* - -
IKK Südwest 0800 01 19 119 290,00€* alle 12 Monate* 590,00€* alle 12 Monate*
KKH 0800 55 48 64 05 54 419,40€* alle 6 Monate* 1093,34€* alle 12 Monate*
Knappschaft 0800 0200501 350€* alle 12 Monate* - -
Securvita 040 38 60 800 290,00€* alle 12 Monate* - -
Siemens BK 0800 072 572 570 00 590€* alle 12 Monate* - -
TK 0800 285 85 85 419,40€* alle 6 Monate* 1093,34€* alle 12 Monate

 

*Bitte beachten Sie, dass alle Zuschüsse und Informationen unverbindlich sind. Es besteht die Möglichkeit von Änderungen, Abweichungen und Ausnahmen bei der Bewilligung von Leistungen. Die hier präsentierten Daten basieren auf eigenen Erfahrungen und ermittelten Zuschüssen. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, wird von allen Zuschüssen ein Betrag von 10€ abgezogen.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner zusammen. Sollte Ihre Krankenkasse nicht in der Tabelle aufgeführt sein, können wir dennoch mit Ihnen abrechnen. Bei Fragen zu nicht aufgeführten Kassenzuschüssen können Sie uns gerne unter +0441 18002566 kontaktieren oder direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.